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Presserat heisst Beschwerde gegen ‹Schweiz am Sonntag› gut

Presserat heisst Beschwerde gegen ‹Schweiz am Sonntag› gut

Mit Entscheid vom 11. Juli 2016 hat der Schweizer Presserat die Beschwerde von 18 Mitgliedern des Bundesparlaments gegen die ‹Schweiz am Sonntag› wegen des Artikels vom 16./17. August 2014 ‹Geri Müller: Nackt-Selfies aus dem Stadthaus› gutgeheissen. Der Artikel hat den Journalistenkodex verletzt.

Damit drückt der Presserat als berufsethische Institution für Journalistinnen und Journalisten aus, dass Politikerinnen und Politiker wie andere Menschen Anspruch auf eine geschützte Privat- und Intimsphäre haben. Dieser Anspruch wurde bei Geri Müller in so krasser Weise verletzt, dass der Fall über den konkreten Einzelfall hinauswies. Elementare Regeln der journalistischen Sorgfaltspflicht wurden missachtet.

Konkret wurde zum einen das Gebot zur Respektierung der Privatsphäre gemäss Ziff. 7 der ‚Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten‘ und gemäss Richtlinie 7.1 verletzt.

Zum zweiten verletzte der Artikel das Gebot zur Unterlassung sachlich nicht gerechtfertigter Anschuldigungen gemäss Ziff. 7 der ‚Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten‘.

Der Entscheid des Presserats bedeutet, dass in keiner Weise ein journalistisch vertretbarer Grund bestand, die Privat- und Intimsphäre dieses Politikers derart gering zu achten. Der Artikel stellte eine neue Qualität der Missachtung der Intimsphäre einer öffentlichen Person dar. Der Presserat teilt mit seinen Ausführungen implizit die Auffassung der Beschwerdeführenden, dass das nicht die Zukunft der Medienfreiheit sein darf.

Liste der Beschwerdeführenden

  • Dr. iur. Hans Altherr, alt Ständerat FDP, 9043 Trogen
  • Christophe Darbellay, alt Nationalrat CVP, 1921 Martigny-Croix
  • Dr. rer. pol. Roland Fischer, alt Nationalrat GLP, 6044 Udligenswil
  • Dr. med. Yvonne Gilli, alt Nationalrätin Grüne, 9500 Wil
  • Maya Graf, Nationalrätin Grüne, 4450 Sissach
  • Lorenz Hess, Nationalrat BDP, 3011 Bern
  • Dr. iur. Claude Janiak, Ständerat SP, 4102 Binningen
  • Francine John-Calame, alt Nationalrätin Grüne, 2414 Le Cerneux-Péquignot
  • Anne Mahrer, alt Nationalrätin Grüne, 1241 Puplinge
  • Rosmarie Quadranti, Nationalrätin BDP, 8604 Volketswil
  • Louis Schelbert, Nationalrat Grüne, 6005 Luzern
  • Ursula Schneider Schüttel, alt Nationalrätin SP, 3280 Murten
  • Aline Trede, alt Nationalrätin Grüne, 3008 Bern
  • Christian van Singer, alt Nationalrat Grüne, 1090 La Croix
  • Daniel Vischer, alt Nationalrat Grüne, 8048 Zürich
  • Karl Vogler, Nationalrat CSP Obwalden, 6064 Kerns
  • Alec von Graffenried, alt Nationalrat Grüne, 3006 Bern
  • Cédric Wermuth, Nationalrat SP, 5400 Baden

Hauptbild: Beschwerdeführerin alt Nationlrätin Yvonne Gilli, Wil

One thought on “Presserat heisst Beschwerde gegen ‹Schweiz am Sonntag› gut

  1. Sorry, Frau Gilli, doch ich finde es mehr als peinlich, dass eine Frau für solche Machenschaften kämpft. Ich habe die Bilder gesehen und fast “gekotzt”. Das waren nicht einfache Penisbildchen. Ein solcher Mensch gehört nicht in ein Stadthaus, schon gar nicht in einen Nationalrat und keine solch königlich bezahlte Position, wie er sie in Baden besitzt. Wäre er nicht Grün, sondern in der FDP oder SVP, wäre GM längst von der Bildfläche eliminiert worden.

    Jetzt wird er von PolitikerInnen, Presserat und gar Gerichten noch reingewaschen und sicher später noch grosszügig entschädigt für seine Sauereien. Es ist alleine die Frau, die bezahlt – eine Chatpartnerin, die Bilder erhielt, die sie gar nie haben wollte und der man Besitz abgenommen hat, nachdem man sie in eine Falle nach Baden lockte. Für den Mann ging es schon damals ohne Konsequenzen aus.

    Für mich persönlich ist jede/r PolitikerIn, der/die die Beschwerde unterschrieb, in Zukunft nicht mehr wählbar und Gerichte, Presserat, Medien und Co, die solches Handeln gutheissen, pfegen meines Erachtens ein merkwürdiges und unethisches Gedankengut!


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