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Am 12. November 1918 wurde in Deutschland das Frauenwahlrecht eingeführt

Am 12. November 1918 wurde in Deutschland das Frauenwahlrecht eingeführt

Am 9. November 1918 hatten sich die Mehrheitssozialdemokratische Partei Deutschlands (MSPD) und die Unabhängige Sozialdemokratische Partei Deutschlands (USPD) auf die Bildung eines «entscheidenden Kabinetts» geeinigt, das die Regierungsgeschäfte bis zum Zusammentritt einer noch zu wählenden Nationalversammlung führen sollte. Der Rat der Volksbeauftragten war ein sechsköpfiges paritätisch besetztes Kabinett, bestehend aus USPD- und MSPD-Politikern unter der Führung des Reichskanzlers Friedrich Eberts (MSPD) und Hugo Haases (USPD). Weitere Mitglieder waren Philipp Scheidemann und Otto Landsberg von der MSPD, sowie Emil Barth und Wilhelm Dittmann von der USPD.

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“Auf ihr Frauen und Mädchen des arbeitenden Volkes, auf in den Kampf um euer Staatsbürgerrecht!”

“Auf ihr Frauen und Mädchen des arbeitenden Volkes, auf in den Kampf um euer Staatsbürgerrecht!”

Am 8. März demonstrieren Frauen weltweit anlässlich des Internationalen Frauentages für ihre Rechte. Dieser Tag hat Tradition – es gibt ihn bereits seit über 100 Jahren. Ursprünglich aus der Arbeiterbewegung entstanden, ist die Geschichte des Frauentages als internationales Phänomen eng verknüpft mit der Geschichte des Sozialismus. Innerhalb Deutschlands und in der Schweiz ist sie daneben aber auch Protokoll der Stärken und Schwächen der Frauenbewegung, sowie ihrer Spaltung in politischen Fragen.

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