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NUR (!) 3,1 Prozent Lohnungleichheit beim Kanton

NUR (!) 3,1 Prozent Lohnungleichheit beim Kanton

Der Kanton St. Gallen hat gemäss dem Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann eine departementsübergreifende Lohngleichheitsprüfung durchgeführt und die Löhne seiner 6213 Mitarbeitenden in der Verwaltung untersucht. Stolz wurde gestern vermeldet: Es wurde «keine systematische Lohndiskriminierung festgestellt.» Die Prüfung habe ergeben, «dass Frauen unter Berücksichtigung der aggregierten Datenbasis bei sonst gleichen Voraussetzungen rechnerisch 3,1 Prozent weniger verdienen als Männer.»

 

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Schwerpunktthema des Eidgenössischen Büros für Gleichstellung von Mann und Frau: Häusliche Gewalt in Paarbeziehungen

Schwerpunktthema des Eidgenössischen Büros für Gleichstellung von Mann und Frau: Häusliche Gewalt in Paarbeziehungen

Häusliche Gewalt und Gewalt in Paarbeziehungen als eine ihrer häufigsten Erscheinungsformen verursachen in erster Linie grosses menschliches Leid. Sie verletzen fundamentale Menschenrechte und das Schweizer Recht. Der Fachbereich Häusliche Gewalt verstärkt und ergänzt seit 2003 im Auftrag des Bundesrates die bisherigen Massnahmen zur Bekämpfung häuslicher Gewalt.

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