Betroffene fürsorgerischer Zwangsmassnahmen: Versteigert, verdingt, gedemüdigt, ausgenützt, missbraucht
Ende März ist die Frist abgelaufen. Bis dann durften Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen und ehemalige Verdingkinder noch ein Gesuch für einen Solidaritätsbeitrag einreichen. Doch: Die wenigsten haben das wohl getan, denn nicht alle wissen, dass sie Anspruch auf eine Entschädigung haben oder gehabt hätten.